Glashütte
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Club- und Gemeinschaftshäuser im Stadtgebiet
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Gemeinschaftshaus in Johnsbach

Das Gemeinschaftshaus in Johnsbach wurde im Jahr 2008 nach einer Komplettsanierung neu eröffnet. Es entstanden u. a. die Ortsteil-
verwaltung und ein separater Bereich für den Jugendclub. Ein Saal mit Bühnenbereich kann in verschieden große Bereiche aufgeteilt werden und steht für die allgemeine Nutzung zur Verfügung. Ebenso wurde eine Küche und die gesamten sanitären Einrichtungen erneuert.

Gemeinschaftshaus Johnsbach

Die Stadt Glashütte ist Eigentümer des Gemeinschaftshauses sowie des Grundstückes Hauptstraße 5b im OT Johnsbach und hat vertraglich die Nutzung durch den Heimatverein Johnsbach geregelt. Das Gebäude sowie die dazugehörigen Außenanlagen sollen als Begegnungsort sowie zur Pflege von Kreativität, Geselligkeit und Kultur für die Bevölkerung und die Vereine des Ortsteiles und der gesamten Stadt Glashütte genutzt werden.
Eine Untervermietung an Privatpersonen z. B. für Geburtstags- und Jubiläumsfeiern, für private Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern sowie an gemeinnützige Organisationen etc. kann durch Abschluss eines Nutzungsvertrages erfolgen (Anlage 1). Die Entgelte für die Nutzung der entsprechenden Räumlichkeiten wurden durch den Beschluss Nr. 62/2008 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates festgelegt (Anlage 2).
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Marutschke (Tel. ab 17.00 Uhr 035053/42650) oder seiner Vertreterin Frau Herzog (Tel. ab 16.00 Uhr 035053/42565)

Dorfgemeinschaftszentrum Hirschbach

Das Dorfgemeinschaftszentrum ist im Eigentum der Stadt Glashütte und die Nutzung des Gebäudes erfolgt durch den Heimat- und Feuerwehrverein Hirschbach/
Hermsdorf e.V.. Es wird als Begegnungs-
stätte der Bürger des Ortsteiles Hirschbach und der umliegenden Ortsteile genutzt.
Eine Untervermietung an Privatpersonen für Familienfeiern sowie für gemeinnützige Organisationen und Vereine kann durch Abschluss eines Nutzungsvertrages erfolgen. Die Größe der Einrichtung bietet Platz für ca. 70 Personen.

Dorfgemeinschaftszentrum Hirschbach
Klubhaus Hausdorf

Die Stadt Glashütte ist Eigentümer des Klub-
hauses Hausdorf einschl. des Grundstückes Obere Dorfstr. 10 ., OT Hausdorf.
Der Saal einschl. Küche kann für eine private Nutzung für Feierlichkeiten sowie von Vereinen vertraglich gemietet werden. Platzkapazität bietet der Saal für ca. 80 – 100 Personen. Parkmöglichkeiten befinden sich hinter dem Gebäude.
Im Gebäude des Klubhauses Haudorf werden Räume durch den Jugendklub Hausdorf aufgrund einer vertraglichen Regelung genutzt. Auszug aus der Geschichte - Aktuelle Nutzung

Klubhaus Hausdorf
Klubhaus Cunnersdorf

Gebäude und Grundstück sind im Eigentum der Stadt Glashütte. Der Saal des Klubhauses mit einer Platzkapazität von ca. 80 Personen ist für Familienfeiern und zur Nutzung von Vereinen geeignet. Er stellt auch eine Begegnungsstätte der Einwohner dar, es werden z.B. regelmäßig Veranstaltungen der Senioren durchgeführt. Zur Ausstattung gehört u.a. eine neu eingerichtete Küche.
Am Klubhaus befindet sich eine Kegelbahn. Diese wird von den Mitgliedern des TSV Reinhardtsgrimma 1894 e.V. regelmäßig genutzt. Auch hier ist auf Anfrage eine Nutzung durch Privatpersonen oder Vereine möglich.

Clubhaus Cunnersdorf

Im Klubhaus Cunnersdorf befinden sich Räume, die durch den Jugendklub Cunnersdorf genutzt werden. Der Jugendklub pflegt auch die dazugehörigen Außenanlagen.

Vereinsraum Alte Schule Frauendorf

Das Gebäude in der Dorfstraße 2 befindet sich im Eigentum der Stadt Glashütte. Der dort eingerichtete „Vereinsraum“ bietet Vereinen und Organisationen die Möglichkeit der Begegnung. Er wird teilweise von ortsansässigen Vereinen genutzt. Auch hier ist die Vermietung durch die Stadt für private Nutzung des Raumes möglich.




Gemeinschaftshaus Oberfrauendorf

Die Entgelte für die Nutzung der Gemeindehäuser und -räume in Cunnersdorf, Hausdorf, Hirschbach und Oberfrauendorf wurden durch Beschluss 033/5005 der ehem. Gemeinde Reinhardtsgrimma in der Satzung zur Regelung der Benutzung und der Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhalle und der öffentl. Gebäude festgelegt. (Anlage)
Informationen zur Nutzung und Vermietung erhalten Sie im Bürgerbüro Reinhardtsgrimma,
Tel. 035053/48639 (Frau Reichel)

 

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