Öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung des westlichen Abschnittes der „Alten Eisenstraße“ (zwischen Kreisstraße und rotem Weg) im OT Cunnersdorf

Aktenzeichen / Straßenschlüssel: CUFW06-2

Die Stadt Glashütte beabsichtigt gemäß dem Beschluss des Technischen Ausschusses vom 06.02.2024 mit Wirkung vom 01.06.2024 den westlichen Abschnitt des öffentlichen Feld- und Waldweges „Alte Eisenstraße“ im OT Cunnersdorf einzuziehen. Diese Absicht ist gemäß § 8 (4) des Sächsischen Straßengesetzes 3 Monate vorher öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Dieser Maßgabe wird mit dieser Bekanntmachung entsprochen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Wegeabschnittes sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42 in 01768 Glashütte vorzubringen. Die Einziehung einer Straße oder eines Weges bedeutet, dass ab dem Tag des Wirksamwerdens die Straße bzw. der Weg nicht mehr dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht und gesperrt wird. Die betreffenden Bereiche sind in der beiliegenden Flurkarte rot markiert.
Anmerkung: Mit Beschluss Nr. 49-1/2022 wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 01. 11. 2022 u.a. der öffentliche Feld- und Waldweg „Alte Eisenstraße“ gemäß § 53 (1) SächsStrG in das Bestandsverzeichnis für öffentliche Straßen, Wege und Plätze eingetragen. Grundlage dafür war eine Information an die Ortschafträte zu den rechtlichen Hintergründen, verbunden mit der Bitte der Verwaltung dieser Regelung unterfallende Wege zu melden.
Die Grundstückseigentümer wurden über eine öffentliche Bekanntmachung und schriftlich über die Eintragung der betreffenden Wege informiert. Einige der betroffenen Grundstückseigentümer legten Widerspruch gegen die Eintragung ein. Die von den Grundstückseigentümern dargelegte Gründe für den Widerspruch waren der Verwaltung im Vorfeld nicht bekannt und rechtfertigen die Annahme, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung des westlichen Abschnitts des öffentlichen Feld- und Waldweges „Alte Eisenstraße“ nicht gegeben waren und die Eintragung entsprechend zurückzunehmen ist.
Auf der Karte ist der einzuziehende Abschnitt rot gekennzeichnet.