Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit bei Wahlen der Stadt Glashütte

Auf Grundlage der §§ 4, 21 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), hat der Stadtrat der Stadt Glashütte in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2023 folgende Satzung beschlossen: