Baulückenkataster

Gemeinden sind verpflichtet, sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Das Aufzeigen und die Bebauung von Baulücken dient unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung. Baureife Wohnbauflächen mit vorhandener Infrastruktur wie Straßen und Ver- und Entsorgungsanlagen können besser genutzt und die Zersiedelung der Landschaft verringert werden.

Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke erfasst, die nach unverbindlicher Einschätzung der Stadt Glashütte bebaubar sein könnten. Die Veröffentlichung der Baulücken soll allen Bauinteressenten als Information dienen und die Suche nach einem geeigneten Baugrundstück erleichtern.

Grundlage für die Aufstellung eines Baulückenkatasters ist § 200 Absatz 3 des Baugesetzbuches. Die Gemeinde kann demnach Flächen oder Listen ohne personenbezogene Daten (anonym) veröffentlichen, in denen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen verzeichnet sind, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat.

Information Bauinteressenten

Die Aufnahme eines Grundstücks in das Baulückenkataster ersetzt jedoch weder die Baugenehmigung noch enthält sie eine Zusage auf Erteilung einer Baugenehmigung. Eine verbindliche Bebauungsmöglichkeit ist ggf. durch eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsbereich 1 Bauamt, Referat Bauaufsicht zu klären.

Information für Grundstückseigentümer

Sind Sie Grundstückseigentümer und möchten, dass auch Ihr Grundstück in das Baulückenkataster aufgenommen werden soll, dann teilen Sie dies bitte schriftlich der Stadt Glashütte mit. Die Stadt Glashütte prüft dann ob sich das Grundstück für eine mögliche Bebauung eignet. Ist dies der Fall werden die Grundstücke kostenfrei und anonym in das Baulückenkataster aufgenommen. Die Stadt Glashütte sichert Ihnen zu, dass keine Daten und Informationen gegen Ihren Auftrag veröffentlicht werden.

Bei Interesse für eine Baulücke bzw. bei Rückfragen zum Baulückenkataster wenden Sie sich bitte an die

Stadtverwaltung Glashütte
Stadtplanung
Hauptstraße 42
01768 Glashütte
Telefon: 035053 45124
E-Mail: bauamt@glashuette-sachs.de