Bebauungsplan (B-Plan)

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen.

Er wird für Ortsteile oder eine Grundstücksgruppe aufgestellt und darf dem Flächennutzungsplan nicht widersprechen. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, wenn dies für die städtebauliche Ordnung notwendig ist. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erstellung von Bauleitplänen, denn die Entscheidung, ob beziehungsweise wann eine Bebauung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, obliegt der Gemeinde.


Rechtskräftige Bebauungspläne bzw. Abgeschlossene Verfahren

- Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnpark Schlottwitz“ (1994)
- Vorhaben- und Erschließungsplan Stadteingang Müglitzstraße Glashütte Tankstellenbau / Autoreparaturwerkstatt Tilo Brettschneider (1998)
- B-Plan Wohnbebauung Reinhardtsgrimmaer Straße, Cunnersdorf (1993)
- B-Plan Nr. 4 Untere Dorfstraße, Hausdorf (1994)
- B-Plan Am Hochbehälter, Oberfrauendorf (1995)
- B-Plan Am Steinweg Hausdorf (1998)
- B-Plan „Folgenhang“ (Wohnbebauung) Glashütte (1998)
- B-Plan „Allgemeines Wohngebiet Alter Leichenweg“ in Reinhardtsgrimma (2000)
- Vorhabenbezogener B-Plan „Neubau einer Ausbildungs- und Produktionsstätte der Firma Gerhard D.Wempe KG – Dittersdorfer Weg, Glashütte (2010)
- B-Plan „Wohngebiet Zur Alten Schäferei“ in Reinhardtsgrimma (2011)
- B-Plan „Zum Grimmstein“, Schlottwitz (2016)
- Vorhabenbezogener B-Plan „Erweiterung Biogasanlage“ der Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG (2017)
- B-Plan Hausdorf „Untere Dorfstraße“ ehem. Flurstück 154/2 (2020)
- Vorhabenbezogenen B-Plan „Sondergebiet Reitanlage Am Feldrain“, Oberfrauendorf (2020)


Laufende Verfahren

- B-Plan Kleinbörnchen (Dittersdorf) (Aufstellungsbeschluss 2004)
- vorhabenbezogener B-Plan „Wilischbaude“ (Hermsdorf/W.) (Aufstellungsbeschluss 2021)