Öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung des beschränkt- öffentlichen Weges Nr. 2 „Fußweg“ von der Alten Straße zur Kreischaer Straße im OT Hirschbach

Aktenzeichen / Straßenschlüssel: HIBW02-1
Die Stadt Glashütte beabsichtigt gemäß des Beschlusses des Stadtrates vom 01.11.2022 mit Wirkung vom 01.05.2023 den beschränkt-öffentlichen Fußweg von der Alten Straße zur Kreischaer Straße einzuziehen. Diese Absicht ist gemäß § 8 (4) des Sächsischen Straßengesetzes 3 Monate vorher öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Dieser Maßgabe wird mit dieser Bekanntmachung entsprochen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Straßenabschnittes sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42 in 01768 Glashütte vorzubringen.
Die Einziehung einer Straße oder eines Weges bedeutet, dass ab dem Tag des Wirksamwerdens die Straße bzw. der Weg nicht mehr dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht und gesperrt wird. Die betreffenden Bereiche sind in der beiliegenden Flurkarte markiert.
Anmerkung: Der Weg ist seit dem Rückbau der Fußgängerbrücke nach dem Hochwasser im Jahre 2013 nicht mehr nutzbar.