Öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 1 „Zur Halde“ im OT Oberfrauendorf
Aktenzeichen / Straßenschlüssel: OFFW01-1
Die Stadt Glashütte beabsichtigt gemäß des Beschlusses des Stadtrates vom 01.11.2022 mit Wirkung vom 01.05.2023 den öffentlichen Feld- und Waldweg „zur Halde“ im OT Oberfrauendorf einzuziehen. Diese Absicht ist gemäß § 8 (4) des Sächsischen Straßengesetzes 3 Monate vorher öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Dieser Maßgabe wird mit dieser Bekanntmachung entsprochen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Straßenabschnittes sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstraße 42 in 01768 Glashütte vorzubringen.
Die Einziehung einer Straße oder eines Weges bedeutet, dass ab dem Tag des Wirksamwerdens die Straße bzw. der Weg nicht mehr dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht und gesperrt wird. Die betreffenden Bereiche sind in der beiliegenden Flurkarte markiert.
Anmerkung: Dieser Weg erschließt keine zusätzlichen land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und wertet das vorhandene Straßennetz in diesem Bereich nicht auf. Eine andere öffentliche Nutzung findet nicht statt.